Nach Angaben des Statistischen Bundesamt lebten in Deutschland zum Jahresende 2023 rund 7,9 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung sind das also etwa 9,3 % aller Menschen. Was viele von uns vermutlich falsch einschätzen würden ist, dass knapp 91 % der schweren Behinderungen durch eine Krankheit verursacht worden und nur rund 3 % angeboren sind.1
Diese Zahlen zeigen ganz klar: Barrierefreiheit ist kein Randthema. Es kann jeden von uns betreffen und für Millionen von Menschen in Deutschland ist dieser Fall schon eingetreten.
Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen Informationen und Angebote auch ohne fremde Hilfe nutzen können. Unabhängig davon, ob sie eine Sehbeeinträchtigung haben, schlecht hören, motorisch eingeschränkt sind oder Inhalte kognitiv anders verarbeiten. Wobei die Nutzung notwendiger Hilfsmittel zulässig ist. Barrierefreiheit sorgt dafür, dass digitale und auch analoge Angebote grundsätzlich zugänglich sind.
Im Gesetzestext spricht man hier von „allen gestalteten Lebensbereichen“ und dass diese „ in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“.2
Spätestens mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird das Thema auch für viele Unternehmen relevant. Vor allem im digitalen Bereich.
Diese Frage kann man nur im Kontext der jeweiligen Anwendung beantworten. Wie oben bereits erwähnt, spricht das Gesetzt „von allen gestalteten Lebensbereichen“. Möchte man ein barrierefreies PDF (PDF/UA) online zur Verfügung stellen, gelten andere Vorraussetzungen als bei der Umsetzung einer barrierefreien Website.
Gemeint sind alle Bereiche, die durch Menschen geplant, entwickelt oder organisiert werden. Dazu gehören bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, Informationsangebote, Websites, Apps, Dokumente oder digitale Dienstleistungen.
Barrierefreiheit ist also kein rein technisches Thema und kein ausschließlich digitales. Sie betrifft alle bewusst gestalteten Umgebungen. Entscheidend ist immer die Frage: Können Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen dieses Angebot selbstständig, ohne besonderes Erschwernis und ohne fremde Hilfe nutzen?
Barrierefreiheit ist kein Korrekturschritt am Ende eines Projekts. Sie beginnt in der strategischen Konzeption und zieht sich durch jede gestalterische und technische Entscheidung.
Die internationalen Richtlinien für digitale Barrierefreiheit basieren auf vier Grundprinzipien. Sie bilden das Fundament der sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).3
Wahrnehmbar: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von unterschiedlichen Menschen wahrgenommen werden können. Zum Beispiel durch ausreichende Kontraste oder Alternativtexte für Bilder.
Bedienbar: Alle Funktionen müssen nutzbar sein. Auch ohne Maus. Auch ohne komplexe Bewegungen.
Verständlich: Struktur, Sprache und Interaktion müssen nachvollziehbar sein. Formulare dürfen keine unklaren Fehlermeldungen produzieren. Navigation darf nicht verwirren.
Robust: Inhalte müssen technisch so umgesetzt sein, dass sie mit unterschiedlichen Geräten und Assistenztechnologien funktionieren.
Was sich hinter diesen vier Prinzipien konkret verbirgt und wie sie in der Praxis angewendet werden, erklären wir in unserem Artikel „Die 4 Prinzipien der Barrierefreiheit“.
1 Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 281 vom 19. Juli 2024
URL: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/07/PD24_281_227.html
2 Bundesministerium der Justiz, Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), § 4 Barrierefreiheit
3 World Wide Web Consortium (W3C), Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2